Laut dem Parteigutachten vom 11. Juli 2003 reduziere ein Tunnel den Lärm an den Empfangspunkten EP 1 und 2 um 4 bis 16 dB(A). Man wisse nicht, wie der Beschwerdeführer zu einem solchen Ergebnis komme. Mangels Nachvollziehbarkeit werde die Richtigkeit der im Gutachten behaupteten Dämmwirkung einer Lärmschutzhalle bestritten. Die Zufahrt nördlich des EZ Schönbühl ab Schönbühlring bis und mit Baubereich B weise eine Länge von 60 m auf. Demgegenüber betrage die Länge der an den Baubereich B anschliessende Lärmschutzhalle im Baubereich C nur gerade ca. 12.5 m.