Mithin liege die Lärmbelastung beim Empfangspunkt EP 5 nach erfolgter Zentrumserweiterung tagsüber um 12 bis 12.4 dB(A) und während der Nacht um 11.5 bis 12 dB(A) unter den im vorliegenden Fall anzuwendenden Immissionsgrenzwerten der Lärmempfindlichkeitsstufe III. Ferner sei festzuhalten, dass die Planungswerte der Lärmempfindlichkeitsstufe III während des Tages um 7 bis 7.4 dB(A) und nachts um 6.5 bis 7 dB(A) unterschritten würden. Daraus sei zu folgern, dass der Lärmschutztunnel im Baubereich C nicht erforderlich sei.