In dieser Zone gelte die Lärmempfindlichkeit III. In Bezug auf den Strassenverkehrslärm betrage der Planungswert am Tag 60 dB(A) und nachts 50 dB(A), der Immissionsgrenzwert am Tag 65 dB(A) und nachts 55 dB(A). Gemäss Gutachten vom 11. Juli 2003 würden die Empfangspunkte EP 1 und 2 dem Empfangspunkt EP 5 entsprechen. Nach den Beilagen zum Umweltverträglichkeitsbericht vom 15. Oktober 2003 bewirke die bauliche Neugestaltung des Parkraumes an den Empfangspunkten EP 1 bis 4 selbst im Falle des Verzichts auf den Schallschutztunnel hinsichtlich der Lärmbelastungswerte eine signifikante Verbesserung des Ist-Zustandes. Diese Feststellung treffe auch für den Empfangspunkt EP 5 zu.