Für den Beschwerdeführer stehe indes auch ohne Gutachten fest, dass die Langensandstrasse im Zeitpunkt der frühmorgendlichen Anlieferung wenig befahren sei und von da her kein hoher Schallpegel ausgehe. Diese Strasse liege zudem relativ weit entfernt, während die hier interessierenden LKW nur gerade ca. 40 m vor dem nächstgelegenen geplanten Wohnhaus vorbei fahren würden. Dabei werde nach den Erläuterungen der Gutachterin ein plötzlich auftretendes, nahes Geräusch stark wahrgenommen. Aus den Unterlagen ergebe sich somit, dass die im Baubereich C geplanten Bauten eine erhebliche Verminderung des Lärms zu Gunsten der vorgesehenen nahen Wohnblöcke bewirken würden.