Das AfU habe festgehalten, dass die Dämmung des Lärms von 3 bis 5 Lastwagenvorbeifahrten wohl in diesem Bereich möglich wäre, indes bewirke dies in Anbetracht der Lärmemissionen der nahen Langensandstrasse "wahrscheinlich" kaum eine feststellbare Verbesserung. Weiter habe das AfU vermerkt, dass lediglich ein Gutachten die notwendige Entscheidungsgrundlage für weiterführende vorsorgliche Massnahmen liefern könnte. Für den Beschwerdeführer stehe indes auch ohne Gutachten fest, dass die Langensandstrasse im Zeitpunkt der frühmorgendlichen Anlieferung wenig befahren sei und von da her kein hoher Schallpegel ausgehe.