In der Stellungnahme zu nachträglichen Lärmschutzmassnahmen vom 6. August 2004 habe das AfU anerkannt, dass jenseits der auf Planungs- und Grenzwerten basierenden Überlegungen einzelne Geräuschereignisse für die Beurteilung von Massnahmen relevant sein könnten. Das AfU habe eingeräumt, dass die vorgeschlagenen Massnahmen (die Mauer und der Tunnel) auch einzelne Lärm erzeugende Ereignisse an den relevanten Empfangspunkten um die erwähnten Werte (-16 dB[A]) reduzieren und so möglicherweise von einem störenden Geräuschpegel zu einem nicht mehr wahrnehmbaren dämpfen könnten.