Die Expertin spreche im erwähnten Bericht von einer überzeugenden, deutlich erkennbaren Lärmreduktion, falls die "Halle" erstellt würde. Angesichts der geplanten Erstellung von Wohnungen mit hohem Wohnwert müsse der Thematik Lärm hier gebührend Rechnung getragen werden. In der Stellungnahme zu nachträglichen Lärmschutzmassnahmen vom 6. August 2004 habe das AfU anerkannt, dass jenseits der auf Planungs- und Grenzwerten basierenden Überlegungen einzelne Geräuschereignisse für die Beurteilung von Massnahmen relevant sein könnten.