Die Expertin habe das Vorbeifahren von Lastwagen als mässig störend bezeichnet. Deswegen habe sie als Massnahme im Bereich der Lastwagenzufahrt und der PW-Parkplätze einen überdachten, nordseits geschlossenen Eingang zum Parking empfohlen. Der Hauptnutzen dieser Lärmschutzmassnahmen liege in der Abschirmung eines Teils des Fahrweges der Lastwagen. Damit werde die Dauer der ungeschützten, frühmorgendlichen Vorbeifahrten reduziert. Zusätzlich würden die Lärmimmissionen aus dem Innern des Parkraums gedämmt. Es sei sodann darauf hingewiesen worden, dass die nordseitige Wand den Hauptteil der Lärmdämmung verursache.