Die Aspekte des Immissionsschutzes fänden sich in Ziffer VI der Vereinbarung vom 20. Juli 2002. Die entsprechenden Bestimmungen seien das Ergebnis umfassender Abklärungen durch Fachleute gewesen. In Ziffer 1.3 des Vertragsabschnittes VI sei vermerkt, dass die Nordwestfassade der EZ-Erweiterung in Richtung West bis zum Fussgängerübergang Nord durch eine ca. 5 m hohe schallabsorbierend verkleidete massive Wand verlängert werde. Hierbei habe man auf die gelbe Einzeichnung im Plan 2 als Anhang zum Vertrag verwiesen. Unter Ziffer VI/2 habe die Schönbühl Immobilien AG verschiedenen Grundeigentümern die Überdachung der Zufahrt zum Fussgängerübergang auf ihre Kosten zugesichert.