3470, 3471 und 3747, Grundbuch der Stadt Luzern, linkes Ufer - mit Ausnahme des Baubereichs C - den Gestaltungsplan G 305 unter diversen Auflagen und Bedingungen. D.- Gegen diesen Entscheid liess A Verwaltungsgerichtsbeschwerde führen und dessen Aufhebung beantragen. E.- In seiner Eingabe vom 6. September 2004 stellte der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers den Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Verhandlung. Auf Anfrage des Verwaltungsgerichts hielt die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) in ihrem Amtsbericht vom 26. Oktober 2004 fest, in der Sache habe man wenig beizufügen.