Weiter wies es darauf hin, dass der unter den Verfahrensbeteiligten als "Massnahme 4" diskutierte "Schallschutztunnel" aus Gründen des Lärmschutzes nicht erforderlich sei. Falls dieser nicht realisiert werde, könnten die Container zudem an einen Ort verschoben werden, wo sie keine störenden Lärmimmissionen verursachten. In Bezug auf das Verkehrsvolumen hielt das AfU fest, im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens gelte es aufzuzeigen, wie der Mehrverkehr zu überwachen sei und mit welchen Massnahmen er auf tiefem Niveau gehalten werden könne. Im Laufe der weiteren Planungsarbeiten vertrat die Bauherrschaft den Standpunkt, auch sie messe dem Schallschutz hohe Bedeutung bei.