Auch dagegen liessen Nachbarn Einsprachen erheben oder bereits erhobene Einsprachen erneuern, während andere ihre Einsprachen zurückzogen. Sämtliche Unterlagen, einschliesslich der aufrechterhaltenen Einsprachen, sowie der UVB zum abgeänderten Gestaltungsplan G 305 wurden erneut dem AfU zur Stellungnahme unterbreitet. In seinem Amtsbericht vom 24. November 2003 hielt dieses fest, mit den geplanten Lärmschutzmassnahmen seien die massgeblichen Grenzwerte eingehalten. Weiter wies es darauf hin, dass der unter den Verfahrensbeteiligten als "Massnahme 4" diskutierte "Schallschutztunnel" aus Gründen des Lärmschutzes nicht erforderlich sei.