Parallel dazu liess auch die Bauherrschaft ein Gutachten zu lärmschutzrechtlichen Belangen erstellen. Die Baudirektion unterbreitete beide Expertisen dem AfU zur Prüfung. In seiner Stellungnahme vom 6. August 2003 hielt die Amtsstelle (u.a.) fest, das Gutachten erwähne sechs Lärmschutzmassnahmen, womit der Planungswert Empfindlichkeitsstufe II tagsüber bei allen relevanten Messpunkten unterschritten werde. Ferner hält die Expertin fest, dass die Planungswerte nachts bei weitem eingehalten seien. Dem Vorsorgeprinzip werde hinreichend Rechnung getragen.