Am 14. Juni 2002 verfasste das damalige Amt für Umweltschutz (AfU) für den Stadtrat den ersten (provisorischen) Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Mit Bezug auf die zu erwartende Verkehrsbelastung verwies es auf den UVB vom 25. März 2002, worin die Expertin nach der EZ-Erweiterung eine Zunahme des motorisierten Individualverkehrs von weniger als 10 % prognostizierte; das AfU erachtete die Prognose im Ergebnis für realistisch. Sodann verlangte es mit Blick auf umweltrechtliche Belange von der Genehmigungsbehörde die Aufnahme verschiedener Nebenbestimmungen in den Gestaltungsplan.