Gestützt auf diese Überlegungen genehmigte der Regierungsrat den Verzicht auf den Erlass des Bebauungsplans. B/aa) Der Stadtrat Luzern legte den Gestaltungsplan "G 305 Schönbühl-Center" ein erstes Mal zusammen mit dem Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) vom 5. März 2002 in der Zeit vom 24. Februar bis 25. März 2003 öffentlich auf. Dagegen reichten (u.a.) verschiedene Nachbarn, darunter A, Einsprachen ein. In seiner Stellungnahme erinnerte das Raumplanungsamt daran, dass das wasserbaurechtliche Problem ungelöst sei. Am 14. Juni 2002 verfasste das damalige Amt für Umweltschutz (AfU) für den Stadtrat den ersten (provisorischen) Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).