Ein Rechtsmittel wurde dagegen nicht ergriffen und die Frist für ein Referendum lief am 27. November 2002 unbenutzt ab. Am 4. Dezember 2002 stellte der Stadtrat beim Regierungsrat den Antrag, der Beschluss des Grossen Stadtrates betreffend den Verzicht auf den Bebauungsplan für die EZ-Erweiterung sei zu genehmigen. In seinem Entscheid vom 14. Januar 2003 hielt der Regierungsrat fest, die Voraussetzungen für den Verzicht auf den Bebauungsplan seien gestützt auf die §§ 170 und 171 PBG gegeben. Das im Zentrum des Tribschenquartiers gelegene EZ sei gut an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden.