Bei der weiteren Planung wollte man indes eine Annäherung der Standpunkte erzielen. cc) Entgegen einer ursprünglichen Annahme setzte sich innerhalb der Baudirektion sowie unter den Mitgliedern der SBK die Überzeugung durch, dass die EZ-Erweiterung an sich einer Bebauungsplanung bedürfe. Weiter stellten sich die Behörden auf den Standpunkt, das Projekt unterliege zudem einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Da indes das Gestaltungsplanverfahren nach Auffassung der Baudirektion weit fortgeschritten erschien, beantragte der Stadtrat beim städtischen Parlament den Verzicht auf den Erlass eines Bebauungsplanes für das Bauvorhaben (B + A 32 vom 10.6.2002).