Diese plant eine Erweiterung im nordwestlichen EZ-Areal. Am 31. Juli 2001 unterbreitete die Bauherrschaft dem Raumplanungsamt (heute: Dienststelle für Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation [rawi]) für die Erweiterung einen Gestaltungsplanentwurf zur Vorabklärung. In seinem Amtsbericht vom 20. August 2001 hielt das Raumplanungsamt fest, aus wasserbaurechtlicher Sicht könne den Plänen so nicht zugestimmt werden. Im Übrigen verwies es auf eine vom Raumplanungsamt eingeholte weitere Stellungnahme der Gebäudeversicherung vom 17. August 2001. bb)