Vielmehr ist selbst bei Einhaltung der Planungswerte anhand der in Art. 11 Abs. 2 USG genannten Kriterien zu prüfen, ob die Vorsorge nach weiter gehenden Beschränkungen ruft. Immerhin ist anzumerken, dass dem in Art. 11 Abs. 2 USG verankerten Vorsorgeprinzip regelmässig Genüge getan wird, wenn die Planungswerte eingehalten sind (Erw. 7 a/b). | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Sachverhalt A/aa) Das Schönbühl Center (nachfolgend: EZ) liegt im gleichnamigen Gebiet am südlichen Rand der Stadt Luzern, und zwar an zentraler Lage inmitten eines Wohngebietes im Tribschenquartier. Das Gelände grenzt im Südwesten an die Langensandstrasse.