Mit einer einmaligen Kontrolle im Sinne dieser Abnahmemessung besteht jedoch keine Gewähr dafür, dass die Anlage inskünftig allein in den bewilligten Bereichen genutzt werden wird. Wenn schon, dann wäre eine Intensivierung der Kontrollen insofern anzustreben, als die Anlagen sowohl unangekündigt als auch wiederholt überprüft würden. Derlei wäre jedoch ebenfalls recht aufwändig. Selbst wenn dies allein in Form von Messungen der Strahlenbelastung geschähe, würde dies regelmässig den Zutritt zu Wohnräumen bedingen und entsprechende Erschwernisse mit sich bringen. Und damit die Massnahme wirksam bleibt, muss sie auf Dauer angelegt sein und in einer gewissen Frequenz erfolgen.