Die Senderichtung der Antennen (horizontal und vertikal) ist eine wichtige Grösse für die Berechnung der NIS-Belastung. Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass die Senderichtung vor Inbetriebnahme nicht immer definitiv feststeht, sondern erst im Rahmen der Netzoptimierung justiert wird. Dazu kommt, dass die Netze periodisch neu konfiguriert werden, was eine Neuausrichtung der Antennen nötig machen kann. Um nicht bei jeder Justierung ein neues Bewilligungsverfahren durchlaufen zu müssen, kann bereits beim ersten Bewilligungsverfahren ein Winkelbereich beantragt und bewilligt werden. Ein Winkelbereich kann sowohl für die horizontale als auch für die vertikale Richtung bewilligt werden.