Sie verweist jedoch auf die laufenden Kontrollen sowie darauf, dass die angestrebte Abdeckung auf einem fein abgestimmten, komplexen Antennensystem beruhe, das durch fortlaufende Winkelveränderungen stark gestört würde. Im Rahmen des vorinstanzlichen Verfahrens hatte sie in ihrer Stellungnahme vom 17. März 2004 weiter eingewendet, dass eine Fixierung der Antenne nicht notwendig und auch nicht unbedingt sinnvoll sei. Eine Plombierung trage nur einem einzigen von vielen Parametern Rechnung, die für die Immissionslage massgeblich seien. Davon abgesehen würde dadurch das Arbeiten mit bewilligten Winkelbereichen verhindert.