In der zweiten Auflage habe man sich beholfen, indem die Neigungswinkel gegenüber der Horizontalen bei der dritten sowie der sechsten Antenne (beide in Hauptstrahlrichtung 200° bis 220°) abgeändert worden seien (von -10° auf -4° bzw. von -8° auf -4°). Nunmehr resultiere bei OMEN Nr. 13 eine Belastung von 4,43 V/m (gemäss Standortdatenblatt) bzw. von 4,55 V/m (gemäss Privatgutachten). Der Anlagegrenzwert von 5 V/m könne jedoch nur eingehalten werden, wenn ausgeschlossen sei, dass der Neigungswinkel von -4° bei den Antennen 3 und 6 nicht überschritten werde.