Der Immissionsprognose im Standortdatenblatt sei daher die gemäss den Herstellerangaben maximal mögliche ERP zugrunde zu legen. Führe dies zu einer Überschreitung der NIS-Grenzwerte, müsse grundsätzlich die maximale ERP der Anlage reduziert werden, etwa durch Verwendung von Senderstufen einer geringeren Leistungsklasse. Werde davon abgewichen und der Betrieb der Anlage mit einer niedrigeren als der maximalen ERP der Anlage bewilligt, müsse dies im Bewilligungsentscheid begründet und dargelegt werden, wie sich die Einhaltung der bewilligten Sendeleistung gewährleisten lasse (BG-Urteil 1A.160/2004 vom 10.3.2005 Erw. 3.3; vgl. ferner: BGE 128 II 379 ff.