24 RPG und der dazu bestehenden Praxis nicht besteht (vgl. BG-Urteil 1A.62/2001 vom 24.10.2001 Erw. 6c; 1A.264/2000 vom 24.9.2002 Erw. 9.3; LGVE 2001 II Nr. 7 Erw. 2c). Im Wortlaut des § 48 PBV findet ein derartiger Bezug auch keinen Niederschlag. Vielmehr ist aufgrund des Hinweises auf den Bevölkerungsschutz darauf zu schliessen, dass sich § 48 PBV gleichermassen auf Bauzonen beziehen soll (vgl. auch die Erläuterungen zu § 48 PBV des kant. Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements vom 27.11.2001).