SRL Nr. 735) - in Konkretisierung von Art. 22 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz) vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) - auf die Vereinbarkeit mit den öffentlich-rechtlichen Nutzungsvorschriften zu überprüfen. Darunter fallen all jene Bestimmungen, die raumordnungsrelevante Anforderungen an Bauvorhaben enthalten (LGVE 1991 II Nr. 3 Erw. 2). Dazu gehören die von den Beschwerdeführern angerufenen Bestimmungen nicht.