Aus den Erwägungen: 4.- c) Die Beschwerdeführer kritisieren sodann, dass die Stellungnahme der Dienststelle zum Standortdatenblatt (Version 20.10.2003) ohne Einsicht in die Einsprachen ergangen sei, nachdem der Gemeinderat das Auflageverfahren diesbezüglich erst vom 9. Dezember 2003 bis Januar 2004 durchgeführt habe. Diese Kritik ist begründet: Der Dienststelle lagen bei ihrer Beurteilung zwar die Einsprachen vor, und sie hat sich in ihrem Schreiben an die Vorinstanz vom 7. November 2003 auch dazu geäussert (vorinstanzl.