Nach entsprechendem Baugesuch fand vom 8. bis 29. September 2003 ein erstes Auflageverfahren statt. In der Folge verlangte die in das Verfahren einbezogene kantonale Dienststelle Umwelt und Energie (damals noch Amt für Umweltschutz) die Überarbeitung des Standortdatenblattes, ohne die Leitbehörde darüber zu informieren. Nach Erhalt der Stellungnahme der Dienststelle zum angepassten Standortdatenblatt (Fassung vom 20.10.2003) führte der Gemeinderat vom 9. Dezember 2003 bis Januar 2004 ein weiteres Auflageverfahren durch. Mit Entscheid vom 21. Oktober 2004 erteilte er schliesslich die Baubewilligung unter diversen Auflagen und Bedingungen.