| | Entscheid: | Sachverhalt: X. war von der Katholischen Kirchgemeinde Z. im Jahr 1999 als hauptverantwortlicher Kirchenmusiker angestellt worden. Die Anstellung wurde in einem Dokument mit der Bezeichnung "Anstellungsvertrag" verbrieft. Ende September 2004 löste die Kirchgemeinde das Arbeitsverhältnis auf Ende Dezember desselben Jahres auf. In der Rechtsmittelbelehrung wurde darauf verwiesen, dass "dieser Entscheid innert 20 Tagen beim Arbeitsgericht angefochten werden" könne. Das Arbeitsgericht überwies die Eingabe dem Verwaltungsgericht.