| | Entscheid: | In den Jahren 1999 bis 2002 kam es zu Zwischenfällen mit einem Katalanischen Hirtenhund, weil dieser wiederholt Personen gebissen oder zumindest geknellt hatte. Das Veterinäramt des Kantons Luzern verpflichtete die Halterin, ihren Hund bis 16. Oktober 2002 einschläfern zu lassen. Das zuständige Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern hob mit Entscheid vom 24. September 2004 die angefochtene Verfügung auf. Es verpflichtete indes die Halterin, ihrem Hund in der Öffentlichkeit einen Maulkorb anzulegen und ihn an der Leine zu führen. Eine Parteientschädigung wurde ihr nicht zugesprochen, wogegen sie Beschwerde erhob.