Ab der Grenze zwischen den Grundstücken Nrn. v und z führt in der Strassenverlängerung ein schmaler Wiesenweg weiter zur Parzelle Nr. y. e) An dieser Erschliessungssituation hat sich seit der Überbauung des Quartieres im Grundsatz offenbar nichts geändert. Sie entspricht der Konzeption der Siedlung und ist vor allem als Zugang und als Zufahrtsmöglichkeit für Notfallfahrzeuge und zur sporadischen Anlieferung und Abführung schwerer Waren mit Motorfahrzeugen ausgelegt. Diesen Anforderungen vermag die Strasse trotz ihres bescheidenen Ausbaugrades und eines gewissen Sanierungsbedarfes grundsätzlich auch heute noch zu genügen.