Ab Grundstück Nr. x bis zur Mitte der Parzelle Nr. v besteht die Strasse, je bis zur Strassenmitte, aus einem ca. 1.50 m breiten Asphaltstreifen und einem ca. 1.50 m breiten Streifen aus Rasengittersteinen. Augenfällig waren gewisse Belagsunebenheiten, jedoch keine grösseren Absenkungen. Die Strasse erschien auch in diesem Abschnitt befahrbar. Im weiteren Verlauf verengt sich die Strasse zu einem schräg abzweigenden rund 40 cm breiten Zugang zum Grundstück Nr. z, wobei ein kurzer Wegabschnitt über die Parzelle Nr. v führt (vgl. Grundbuchplan 1:500 vom 14.7.2005 [bf. Bel. 21]). Ab der Grenze zwischen den Grundstücken Nrn.