Mit Ausnahme des Grundstückes Nr. y, welches am Ende dieser Überbauung liegt, wurden alle Parzellen im Rahmen der damaligen Planung überbaut. d) Wie anlässlich des Augenscheines vom 14. Mai 2007 festzustellen war, ist die umstrittene Wegführung ab der Einmündung in die übergeordnete Quartiererschliessungsstrasse bis zur Bauparzelle Nr. x durchgehend asphaltiert. Im Bereich der Kurve auf der Höhe der Liegenschaft Nr. t wurde eine Strassenbreite von rund 3.20 m gemessen. Ab Grundstück Nr. x bis zur Mitte der Parzelle Nr. v besteht die Strasse, je bis zur Strassenmitte, aus einem ca. 1.50 m breiten Asphaltstreifen und einem ca. 1.50 m breiten Streifen aus Rasengittersteinen.