Als Ersatz für diesen Sandkasten wurde weiter östlich ein neuer Sandkasten (3 m u 3.5 m) erstellt, mit anderen Worten ist der Spielplatz heute grösser. Ob noch weitere Veränderungen vorgenommen wurden, ist nicht bekannt. Trotz dieser von den Bewohnern des Quartiers beschlossenen und durchgeführten Umgestaltung des Spielplatzes, welche der Vorinstanz bekannt war, bildete noch der alte Plan die Grundlage für den Entscheid der Vorinstanz. Daraus erhellt, dass sich die Vorinstanz bei ihrem Entscheid nicht auf die konkreten, aktuellen Verhältnisse beim Spielplatz abgestützt, mithin den Sachverhalt nicht genau ermittelt hat.