Der Plan sollte konkret Aufschluss geben über die Abmessungen des Sandkastens und der Spielgeräte sowie der Fläche des Kleinkinderspielplatzes. Anstelle des verlangten Planes liess die Bauherrschaft durch einen Landschaftsarchitekten indes bloss einen Situationsplan (1:200) einreichen, aus dem die Dimensionen des Kinderspielplatzes nach wie vor nicht herausgelesen werden können. Zudem ist zweifelhaft, ob der eingereichte Plan des Landschaftsarchitekten überhaupt die aktuellen Verhältnisse wiedergibt, denn er widerspricht dem später datierten Spielplatzplan.