Die Akten erhellen die Streitsache ebenfalls nicht in allen relevanten Details. So spricht die Bauverwaltung der Vorinstanz in ihrer Vernehmlassung beispielsweise nur gerade einmal von einem Sandkasten mit einer Fläche von 22 m2 und "dessen Möblierung" mit einer Kettenschaukel, einer Balkenschaukel und einer Rutschbahn. Die opponierenden Nachbarn ihrerseits behaupten, es gehe hier um eine immissionsträchtige Anlage auf einer Fläche von 50 m u 15 m. Gleichzeitig verweisen sie auf einen Spielplatzplan, der durch Bewohner der Siedlung erstellt worden ist.