Die Tragweite der Angaben im Formular muss jedem Betriebsinhaber bekannt sein. Er ist primär verantwortlich für deren Richtigkeit, die er überdies unterschriftlich zu bestätigen hat. Er muss die Eintragungen deshalb mit entsprechender Sorgfalt vornehmen oder kontrollieren und sie gegebenenfalls umgehend richtigstellen. Der Vollzug der agrarpolitischen Massnahmen ist mit vertretbarem Aufwand nur zu bewältigen, wenn sich die Behörden grundsätzlich auf die Angaben in den Datenerhebungsblättern verlassen können. Nur wenn sich diese auf Grund klarer und eindeutiger Belege als unzutreffend erweisen, kann davon abgewichen werden.