a BGBB, nicht mehr benötigte, ursprünglich landwirtschaftlich genutzte Wohn- und Ökonomiebauten aus dem Geltungsbereich des BGBB zu entlassen. Derartige gemischte Nutzungen im Gesetzessinne entstehen häufig dadurch, dass ursprünglich landwirtschaftlich gebrauchte Wohn- und Ökonomiegebäude für die landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr benötigt werden und leer stehen oder bestimmungswidrig anderen Zwecken, namentlich Wohnzwecken dienen (BG-Urteil 5A.25/2000 vom 9.11.2000, Erw. 2c mit Hinweisen, zitiert in: Blätter für Agrarrecht 2002, S. 55ff.). Es versteht sich, dass für die Aufteilung solch gemischter Nutzung nicht einfach der aktuelle Zustand massgebend sein kann.