Auf dem Firmengelände verkehren nebst Personenwagen vor allem auch Lkws, die um das Betriebsgebäude herum zum südlich und damit beim Fussweg platzierten Siloturm fahren. Nun führt aber der öffentliche Fussweg nicht über das Firmengelände, sondern am südlichen Rand desselben entlang. Es besteht weiter kein Fahrwegrecht auf diesem alten Fussweg. Deshalb sind andere Massnahmen zu treffen, um das illegale Befahren und Betreten des Betriebsgeländes der A AG zu verhindern.