Dieser werde von Velo- und Mofafahrern benutzt, welche mit hoher Geschwindigkeit das Firmengelände der A AG überquerten, was eine erhebliche Unfallgefahr verursache. Anlässlich des Augenscheins konnte sich die Gerichtsdelegation davon überzeugen, dass die Querung des Betriebsgeländes der A AG tatsächlich für Fussgänger wie auch Velo- und Mofafahrer gefährlich sein kann und diese Abkürzung von Zweiradfahrern ganz offensichtlich immer wieder benutzt wird. Auf dem Firmengelände verkehren nebst Personenwagen vor allem auch Lkws, die um das Betriebsgebäude herum zum südlich und damit beim Fussweg platzierten Siloturm fahren.