Dass dieser Vergleich hinsichtlich des Masses der Ausbildungsdauer nicht abwegig ist, erhellt im Übrigen aus dem Umstand, dass der Verein kantonal approbierter HeilpraktikerInnen Luzern gar eine Ausbildung von 2'500 bis 3'000 Stunden als angemessen erachtet, worauf das GSD in seiner vorinstanzlichen Vernehmlassung verwiesen hat. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass es nicht dem Verwaltungsgericht obliegen kann, eigene Überlegungen im Hinblick auf die Konkretisierung von Minimalstandards für den Bereich der Naturheilpraktik zu entwickeln.