O., S. 20). Davon abgesehen kann vorab vermerkt werden, dass die für Praxiszulassung erforderliche Stundenzahl nicht einfach aus der Luft gegriffen ist; sie orientiert sich vielmehr an den Ausbildungsgängen für Physiotherapie und Krankenpflege. Dass dieser Vergleich hinsichtlich des Masses der Ausbildungsdauer nicht abwegig ist, erhellt im Übrigen aus dem Umstand, dass der Verein kantonal approbierter HeilpraktikerInnen Luzern gar eine Ausbildung von 2'500 bis 3'000 Stunden als angemessen erachtet, worauf das GSD in seiner vorinstanzlichen Vernehmlassung verwiesen hat.