Im hier interessierenden Bereich bestand Bedarf zum Erlass generalisierender Richtlinien. So hatte und hat das GSD zunehmend Gesuche um Praxisbewilligungen für die fachlich selbständige und gewerbsmässige Ausübung alternativ- oder komplementärmedizinischer Therapiemethoden an Kranken zu bearbeiten, ohne sich dabei an hinreichend konkretisierten Rechtsgrundlagen des Gesetz- oder Verordnungsgebers orientieren zu können. Erschwerend kommt hinzu, dass es im fraglichen Bereich an einem standardisierten Berufsbild fehlt.