In der Vergangenheit seien denn auch entsprechende Bewilligungen problemlos erteilt worden. Was die Dauer der Ausbildung angehe, sei die HPS gestützt auf die frühere Bewilligungspraxis und ein Schreiben des damaligen Kantonsarztes vom 18. September 1997 davon ausgegangen, dass eine Ausbildungsstunde 45 und nicht 60 Minuten umfasse; dass gewisse Stunden des erfahrungsmedizinischen Teils sowohl der Naturheilkunde als auch der TCM zu 100 % angerechnet würden und dass dies alles durchaus den Richtlinien entspreche. Gestützt auf diese Angaben habe die HPS Bestätigungen ausgestellt, die in der Folge als Grundlage für die Erteilung der Bewilligungen gedient hätten.