"Richtlinien"]). Ferner wurden die vom GSD am 1. Februar 2002 verabschiedeten Ergänzungen zu den Richtlinien ebenfalls für anwendbar erachtet (nachstehend: "Ergänzungen"). Die betreffenden Richtlinien und ihre Ergänzungen seien von einem interdisziplinären Fachgremium, bestehend aus Medizinern, Naturheilpraktikern und Juristen, erarbeitet worden. Danach würden Bewilligungen zur Berufsausübung nur Personen erteilt, die mindestens eine dreijährige schulische Ausbildung in allgemeiner Naturheilkunde und eine Prüfung absolviert hätten. Nach Massgabe von Ziffer 16.2 dürfe die Ausbildung an höchstens drei Schulen erworben worden sein.