Nicht ganz klar ist aufgrund der Aktenlage, ob die Einstellhalle vollständig unter Terrain zu liegen kommt, was nach Schnittplan Nr. 03601 - 7 / 1 : 100 sowie Fassadenplan Nr. 03601 - 8 / 1:100, je vom 22.3.2004 der Fall zu sein scheint, da sichtbare Zu- und Wegfahrten nicht massgeblich sind. Andererseits scheint nach Plan Nr. 03601 - 9 die Einstellhalle auf der ganzen Länge eingewandet zu sein und trotz geplanter Anschüttungen (zur Zulässigkeit von nachträglichen Terraingestaltungen vgl. Urteil S. vom 27.11.1998 [V 98 28], bestätigt mit BG-Urteil vom 31.3.1999) teilweise sichtbar zu bleiben.