| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A, Eigentümer der Parzelle Nr. x in Z, welche der Wohnzone W 1 zugeordnet ist, ersuchte beim Gemeinderat von Z um Baubewilligung für den Neubau eines Terrassenhauses mit drei Wohneinheiten und einer Autoeinstellhalle. Das Bauvorhaben lag öffentlich auf. Gegen das Bauprojekt erhoben B und C Einsprache. Aufgrund der durchgeführten Einspracheverhandlung reichte A revidierte Pläne ein. Danach wird abweichend von den ursprünglichen Baugesuchsplänen auf die Erstellung der Keller- und Abwarträume im südwestlichen Teil verzichtet. Die Einsprecher hielten dennoch an ihrer Einsprache fest.