Dabei habe der Vertreter des Bauamtes auch die mögliche Unterschutzstellung des Hotel A angesprochen. Es habe sich gezeigt, dass die Investorin über die planerischen Rahmenbedingungen (Ortsbildinventar / beabsichtigte Umgestaltung der Y-Strasse) nicht vollständig dokumentiert gewesen sei. Dementsprechend interpretierte denn auch der Gemeinderat das "Vorprojekt" der Beschwerdegegner eher als Machbarkeitsstudie, denn als eigentliches Vorprojekt. Der Charakter der Planung kann indessen ebenso dahin gestellt bleiben wie auch die Frage, ob das entsprechende Projekt überhaupt bewilligungsfähig gewesen wäre, was vom Gemeinderat im Übrigen bestritten wird.