Die Darstellung der Beschwerdegegner entspricht überdies in keiner Weise der Auskunft, welche der Gemeinderat X dem damaligen Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartement im vorinstanzlichen Verfahren am 24. März 2003 erteilte (vgl. bekl. Bel. 5). In dieser Stellungnahme wird festgehalten, dass nach Aktenlage nur einmal ein Gespräch zwischen der Investorin F AG und dem Vertreter des Bauamtes zu den "Planskizzen" der E AG stattgefunden habe. Dabei habe der Vertreter des Bauamtes auch die mögliche Unterschutzstellung des Hotel A angesprochen.