Im Kommentar zum Schutzinventar wird zwar darauf hingewiesen, dass dieses für die Eigentümer nicht unmittelbar verbindlich ist, sondern vor allem Leitlinienfunktion hat. Es wird aber auch klargestellt, dass weitere Abklärungen im Einzelfall auch zu zusätzlichen Schutzmassnahmen führen können. Damit wussten die Beschwerdegegner, dass die zuständigen Behörden grundsätzlich eine Erhaltung des Hotel A anstrebten und nötigenfalls weitere Abklärungen zum Schutzwert der Liegenschaft anordnen würden, die im Nachgang allenfalls zur Unterschutzstellung führen könnten.